Seit dem 1. Juli ist das geltende Wahlrecht aufgrund der umstrittenen Überhangsmandate in seiner jetzigen Form verfassungswidrig. Deshalb will die Regierung eine Gesetzesreform auf den Weg bringen, die vorsieht, dass Überhangsmandate aus Bundesländern, die reich an Berghängen sind, anhangsweise zugehängt werden können, wenn es im Deutschen Überhangstag zu Überhängen beim Abhängen von Vorhängen anhänglicher Unionsanhänger käme, vorausgesetzt, dass die aufgehängten Überhangsmandatsträger einen Umhang trügen, oder alles so bliebe, falls keiner die Regelung begriffen haben sollte.
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