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70 Jahre Grundgesetz

Artikel 4

Ein Interview mit dem Staatsrechtler Eberhard von Ziesenitz

Herr von Ziesenitz, wie würden sie historische Bedeutung des Grundgesetzes einschätzen?

Ja, richtig. Die historische Bedeutung des Grundgesetzes kann man gar nicht genug einschätzen. Da stehen ja freiheitlich-demokratische Sätze drin, da kann man ja nur staunen. Ich habe neulich zum Beispiel als Bettlektüre etwas über die Würde des Menschen gelesen … also, wenn es nach dem Grundgesetz geht, wäre die tatsächlich zu wahren.

Wahren? Richtig heißt es doch: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“

Nein, sie Schlaumeier, ich bin mir ziemlich sicher, dass von „wahren“ die Rede ist. Moment, ich habe hier doch irgendwo ein Eselsohr gemacht … ach, ja, hier steht es ja unter Artikel 4: „Alle Macht … blablabla … wahrt des Menschen Würde .“

Wie kommen Sie auf Artikel 4? Das steht doch in Artikel 1, Absatz 1.

Das kann nicht … also da müssen Sie sich irren! Hier in der … ach, so. Mir ist aus Versehen die DDR-Verfassung in die Hände gefallen. „Würde des Menschen“ – da sieht man doch mal wieder, wessen Geistes Kind da mit den Menschenrechten herumspielt. Das präjudiziert doch geradezu eine Diktatur der Würde. Wenn man sich diesen menschenverachtenden Stasi-Artikel mal so richtig auf der Zunge wirken lässt, dann weiß man erst so richtig zu schätzen, wie freiheitlich-demokratisch unser Grundgesetz doch ist.

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