In einer Anklageschrift des Landgerichts Augsburg wurde der Adressat als "Arschloch" tituliert. Die Staatsanwaltschaft entschuldigte sich für diesen Fauxpas. Es habe sich nur um einen nicht autorisierten Entwurf gehandelt. In der offiziellen Fassung sollte der Angeklagte natürlich mit "Hurensohn" angesprochen werden.
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