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Das Magazin für außerordentliche Verfahrenspraktiken

Interkontinentale Zeitverschiebung

Die Bundesanwaltschaft wird nicht wegen der massenhaften Erhebung von Telefondaten durch britische und amerikanische Nachrichtendienste ermitteln, da nicht erwiesen sei, ob sie zu Spionagezwecken eingesetzt worden sei. Die NSA soll das Weiße Haus bereits drei Tage vor der Verfahrenseinstellung über die Entscheidung der Staatsanwaltschaft informiert haben.

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