Die Forderung Roman Herzogs nach einer Wahlrechtsreform hat den Stein einer nicht enden wollenden Diskussionslawine ins Rollen gelöst. Der frühere
Bundespräsident stellte nach einer dpa-Meldung das bisherige Wahlsystem in Frage, da sich zukünftig eine Fünf-Parteien-Landschaft abzeichne, die klare
Mehrheitsverhältnisse unwahrscheinlich werden lasse.
Unklar ist bislang, wie diese Wahlrechtsreform aussehen solle. Der stellvertretende parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Artenschutz
Dr. Hubertus von der Lohe gab dazu folgende Stellungnahme ab:
"Ich erachte die Gefahr einer dauerhaften Veränderung der Parteienlandschaft als relativ klein vor dem Hintergrund, daß wir in naher Zukunft ein Gesetz verabschieden werden, welches
allen Arbeitsunwilligen die Bürgerrechte und damit auch das Wahlrecht aberkennen wird. Damit werden wir den Linken zwangsläufig ihren ungesunden Nährboden entziehen.
Trotzdem denke ich, daß gerade jetzt ein sehr günstiger Zeitpunkt ist, unser unzeitgemäßes Wahlssystem zukunftstauglich und richtungsweisend umzugestalten, um uns so
den Herausforderungen des XXI. Jahrhunderts zu stellen.
Das demokratische Ideal wäre von Natur aus selbstverständlich das Einparteiensystem, da es eine 100%-ige Mehrheitsfindung garantiert und sich als ausgesprochen
planungssicher für längerfristige Projekte erwiesen hat. Diese Variante würde ich dem Amerikanischen Wahlsystem vorziehen wollen, da sie ihrem Wesen nach einfach
"deutscher" ist. Denkbar ist aber auch eine Lösung, die sich das Wahlsystem der DDR zum Vorbild nimmt, das heißt, daß die Verteilung der
Sitze nach einem festen Schlüssel erfolgt, der den Proporz der verschiedenen Interessengruppen widerspiegelt. Dementsprechend würde beispielsweise die CDU, als
Interessenvertretung der Christen, die circa zwei Drittel der Gesamtbevölkerung ausmachen, rund 70% der Sitze im Deutschen Bundestag zugesprochen bekommen.
Ich weiß, daß einige meiner jüngeren Parteikollegen zur Zeit vehement die Einführung des Zensuswahlrechts fordern. Ihnen sei gesagt: warten wir mit diesen unseligen Debatten,
bis wir es geschafft haben, die Verfassungsfeindlichkeit der FDP nachzuweisen und sie in Deutschland zu verbieten. Erst dann macht ein Zensuswahlrecht wirklich Sinn."
Der Bundestagsabgeordnete Erwin Mielenberg (SPD) bringt hingegen eine ganz andere Möglichkeit ins Spiel: "Entscheidend ist doch die politische Kompetenz des Wahlvolks.
Um diese zu gewährleisten, könnte ich mir eine Art "Führerschein für Wähler" vorstellen, die eine theoretische Prüfung zu den Themen "Politik", "Wirtschaft", "Religion", "Staatsrecht" und
"Extremimusgefahr" sowie eine praktische Übung im Form eines sozialen Dienstes umfaßt. Die bestandene Prüfung bescheinigt dann die Wahlmündigkeit."
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