Sechs Monate sind auch ein halbes J ...
Langzeitarbeitslose sollen während der ersten sechs Monate einer Arbeitsaufnahme von der Zahlung eines Mindestlohnes ausgenommen werden. Länger wollen die Arbeitgeber ihren neuen Mitarbeiter nicht unter Tarif bezahlen. Schließlich endet dann ja auch die Probezeit.
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