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Kleines politisches Wörterbuch (Teil 1)

Beweise, die (Pluraletantum):

Die Feststellung eines Sachverhalts als Tatsache zur Be- oder Entlastung von Tatverdächtigen innerhalb eines juristischen, wie beispielsweise eines völkerrechtlichen Verfahrens. Traditionell wurden die Beweise dem Richter vorgelegt. Inzwischen spricht man nur noch von den "vorliegenden Beweisen", deren Existenz durch die Offensichtlichkeit des Tatbestandes bewiesen wird, auf deren Offenlegung aus Gründen der -> inneren Sicherheit aber verzichtet werden muss. Die Beweise werden von -> Verschwörungstheoretikern und -> Anti-Amerikanern grundsätzlich angezweifelt.

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